18.02.2020

Die gerneralistische Pflegeausbildung

Im Juli 2017 wurde das neue Pflegeberufegesetz verkündet. Dieses Gesetz bildete die Grundlage für zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege.Das Pflegeberufegesetz ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.Welche wesentlichen Regelungen wurden getroffen?Die bisher im Altenpflegegesetz und im Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt.Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Sie können dabei einen Schwerpunkt für die praktischen Ausbildung wählen. Auszubildende, welche im dritten Ausbildungsjahr die generalistische Ausbildung fortsetzen, erwerben den Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“.Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, haben eine Wahlmöglichkeit. Sie können wählen, ob sie statt einen Berufsabschluss zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erwerben wollen.

 

Welche Veränderungen ergeben sich für die Evangelische Altenhilfe St. Georgen?

Die Evangelische Altenhilfe hat zusammen mit anderen Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen im Schwarzwald-Baar-Kreis einen sogenannten Ausbildungsverbund gegründet. Dies bedeutet für den Auszubildenden, dass mit erhalten des Ausbildungsvertrages klar geregelt ist, wann, wo und welche Schul- und Praxiseinsätze in der 3 Ausbildungsjahren stattfinden.

Hier erfahren Sie mehr: https://www.youtube.com/watch?v=Y8l_sxodwQQ